Staatsministerin Marlies Mosiek-Urban

Hessisches Sozialministerium

Dostojewskistraße 4

65187 Wiesbaden

 

 

Betreff: Rückzug wichtiger Vorlagen

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Mosiek-Urban

ich habe in der Tagespresse gelesen, daß Ihre (unsere?) neue Landesregierung einige wichtige Vorlagen für den Bundesrat zurückgezogen hat (unter anderem die Strafbefreiung für Hanfkonsum / kontrollierte Versorgung von Suchtkranken), da diese angeblich von hessischen Problemen ablenken. Dazu kann ich nur sagen: Wenn Sie diese Probleme nicht mehr sehen, dann haben sie sich vor Ihnen versteckt oder Sie haben Sie aus Ihrem Umfeld verdrängen können - selbst Hessens vorletzte Landesregierung war weniger Blind.

Ich möchte Sie bitten, diese Entscheidung zu überdenken, da Sie mit diesem Schritt auch in Zukunft weiter den Aufbau von kriminellen Vereinigungen bzw. Drogenkartellen fördern und wende ich mich mit der Bitte an Sie sich dafür einzusetzen, daß in Zukunft ein sozial und wirtschaftlich verträglicher Weg für das Problem der Hanf Prohibition und eine Lösung für das Suchtkrankenproblem gefunden wird.

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle einige Anregungen für ein Umdenken in der aktuellen Drogenpolitik geben, da Sie momentan die unsinnige Symptombekämpfung in diesem Bereich nach amerikanischem (neu europäischem) Vorbild verschärfen, was sich allerdings als ein „Schuß nach hinten" erweisen wird, da es die Situation bei bestehenden Problemfällen weiter verschlimmert und normale Bürger in ein pseudokriminelles Schattendasein versetzt.

Vor einiger Zeit habe ich mir einmal Gedanken zu den wirtschaftlichen Möglichkeiten gemacht, die aus einer Hanf-Legalisierung hervorgehen könnten. Dieser Text liegt als Anlage bei. Die knapperen Ausführungen gegen Ende bitte ich zu entschuldigen aber eine genauere Ausarbeitung schien mir damals nicht relevant. Ich denke, daß die wichtigsten Informationen klar genug dargestellt sind. In Anbetracht der momentan herrschenden Kurzsichtigkeit die gegenüber den Drogenproblemen unserer Gesellschaft und den daraus resultierenden Folgen besteht, sollten Ihnen alle möglichen Informationen für Veränderungen zur Verfügung stehen.

Meiner Meinung nach sollte die gesamte Drogenpolitik überdacht werden, da die bisherige Politik eher versucht hat, in ihrer Gesetzgebung Ideale zu verwirklichen als auf die Probleme bzw. Bedürfnisse ihrer Bürger zu achten, was dazu geführt hat, daß der normale Bürger unsinniger Strafverfolgung ausgesetzt ist und daß Drogenkartelle Umsätze in Milliardenhöhe fahren.
Ich denke daß der heute immer stärker ausartende Drogenkonsum eine Folge des Leistungsdrucks unserer Zeit ist, da immer weniger Menschen den auf sie wirkenden Belastung standhalten können ohne sich zusätzlich durch Medikamente / Drogen zu stimulieren oder zu entspannen. Dieses Verhalten / Bewußtsein wird von Werbung und Gesellschaft sogar noch gefördert. („Morgens gestreßt? Dann nimm Baldrian extra stark!" oder „Kreislauffit-Immer wenn dich die Kraft verläßt!", „mit dem richtigen Kaffee oder Alkohol geht’s dir immer gut und du bist beliebt!"). Abgesehen davon, ist ein reger Drogengebrauch in unserer ganzen Geschichte verzeichnet - egal welcher Art. Das heißt, daß es diese Probleme schon immer gab und daß sie nie durch Verbote und Verfolgung verhindert oder vernichtet werden konnten, was wieder ein Hinweis ist, daß die Ursache nicht in den Drogen sondern in den Köpfen der Menschen zu suchen ist die diese Substanzen zur Befriedigung Ihrer Bedürfnisse (Ängste, Müdigkeit, Streß) einnehmen. Diese Tatsache ignorierend, machen Politiker in Deutschland (und in der Welt) Politik und versuchen mit einer unwirksamen Symptombekämpfung gegen das Problem vorzugehen. Glauben Sie das dies hilft?

Wenn wir uns auf unseren Straßen umsehen, sehen wir, daß sämtliche Drogen für Interessenten mehr oder weniger frei verfügbar sind, ganz egal welche Strafen oder Verbote ausgesprochen bzw. Maßnahmen ergriffen werden um dies zu unterbinden - diese Versuche verändern nur den Preis einer Droge. In jedem Land auf der Welt war und ist dies so. Dort wo härtere Wege in der Drogenverfolgung eingeschlagen werden, ist nur zu beobachten, daß die Situation weiter ausufert und Kriminelle ebenfalls eine brutalere Gangart an den Tag legen (siehe USA), während z.B. die Lage in den Niederlanden doch etwas entspannter ist und einige Gemeinden schon über den Anbau von Hanf nachdenken um Einfluß auf die bisher immer noch im illegalen organisierte Coffeeshop-Versorgung zu nehmen.
Ich gehe davon aus, daß alle „Erfolge" die eventuell in den letzten Jahren gegen das organisierte Drogen-Verbrechen erzielt wurden nur dem wachsenden Marktaufkommen entsprechen (z.B. Bedarf vor 20 Jahren vielleicht 100 t, davon entdeckt vielleicht1 t; Bedarf heute 900 t, entdeckt 5t) und keinesfalls zu einer Verkleinerung des Marktes beigetragen haben.

Eine Legalisierung von z.B. Hanf und ein verantwortlicher Umgang mit diesem, wäre wesentlich sinnvoller als der bisherige Ansatz. Ich will hier nur einige Gründe nennen (die Sie wahrscheinlich zu Genüge kennen):

- Trennung der Märkte, dadurch kein Kontakt mehr zu illegalen Drogen, mehr Möglichkeiten für staatliche Kontrollen

- Transparenz des Marktes

- Verminderung des jährlichen Schwarzmarktumsatzes der Mafia um mindestens 15 -20 Mrd. DM

- Steuergewinn von 10 Mrd. DM (siehe Anhang), z.B. für Suchthilfeprogramme, Drogenerziehung und Abhängigkeitsprävention verwendbar

- Entlastung des Strafverfolgungsapparates und des Strafvollzugs, mehr Kapazitäten für die wirklichen Verbrechen

Wenn Sie einen Blick in die Schweiz werfen werden Sie sehen, daß auch die Eidgenossen inzwischen erkannt haben wo der Hase läuft und unweigerlich auf eine Freigabe zusteuern um ihren Markt selbst zu bestimmen. Dort gibt es schon einige genossenschaftliche Vereinigungen bzw. Firmen welche offiziell Rauschhanf-Produkte liefern.

Mit freundlichen Grüßen

Harald Muselmann

 

Anlage(n): Wirtschaftliche Möglichkeiten einer Hanflegalisierung

 

 

 

 

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Grundlagen der Arbeit

1.2 Abschätzung der zugrunde liegenden Zahlen und Werte

1.2.1 Konsumentenzahl und Bedarf

1.2.2 Anbauarten (Indoor / Outdoor)

1.2.3 Aktuelle Kostengrundlage

 

2. Wirtschaftliche Aspekte des legalen Cannabis Anbaus

2.1 Erzeugung

2.1.1 Anbauart

2.1.1.1 Indoor / reine Kunstlichtanlage

2.1.1.2 Gewächshaus

2.1.1.3 Outdoor / Freilandanbau

2.1.2 Umsetzung der Anbaufläche

2.1.3 Arbeitsplätze in der Herstellung

2.1.3.1 Gärtner

2.1.3.2 Verarbeitung

2.1.3.3 Verwaltung

2.2 Vermarktung

2.2.1 Kosten

2.2.2 Erträge

2.2.2.1 Erzeugererlöse

2.2.2.2 Cannabis Steuer

2.2.2.3 Zwischenhändler

2.2.2.4 Endverbraucher

2.3 Volkswirtschaftlicher Nutzen

2.3.1 Entlastung der Strafverfolgung

(2.3.2 Trennung der Märkte)

(2.3.3 Auswirkungen auf das Individuum)

 

(3. Ende)

 

 

1. Einleitung

Anstoß für den nachfolgenden Text, war der Wunsch nach einer Eischätzung der wirtschaftlichen Aspekte einer Cannabis Legalisierung. Was mit einfachen Gedankenspielen und Überschlagsrechnungen begann, hat sich zu einem Projekt mit erstaunlichen Zahlen und Ergebnissen entwickelt.
Es soll nicht nur einfach ein Rechenspiel über mögliche Erträge sein, sondern der Versuch einer wirtschaftlichen Umformung eines bestehenden Marktes, unter Berücksichtigung der nötigen Recourcen die benötigt, und Möglichkeiten die geschaffen werden.

Ich möchte gleich von Anfang an klären, daß dies keine „Drogenverherrlichung" oder der gleichen sein soll. Den Menschen denen beim lesen des Wortes Cannabis gleich ein Rolladen vor die Stirn fährt, um im Kopf die Gedanken „Süchtig, Sprizen, Tod" im Kreis laufen zu lassen, möchte ich an dieser Stelle raten sich besser über den Wirkstoff THC zu informieren und sagen, daß es, wie bei Alkohol und Tabak, auch bei Cannabis Genußkonsumenten gibt und das die Probleme von abhängigen Menschen (die ja immer als schreckliches Beispiel gegen eine Legalisierung dienen) meist nicht die Drogen sind, sondern die persönlichen / wirtschaftlichen / gesellschaftlichen Probleme, die sie dazu treiben, aus der Realität entfliehen zu wollen. Dieses Problem wurde und wird nie durch Drogenverbote aus der Welt geschafft, und man sollte sich wirklich überlegen ob man sowohl Genuß oder Problemkonsumenten kriminalisiert, um ihnen ein normales Leben zu verwehren, oder ob man sich doch mit einer Legalisierung von weichen Drogen und eventuell einer kontrollierten Abgabe anderer an Süchtige, auseinandersetzt.

Man sollte sich wirklich die Frage stellen, ob die bisherige Drogenpolitik nicht der eigentliche Auslöser für die katastrophalen Verhältnisse ist die herrschen. Man stelle sich vor, daß wir den hehren Idealen der amerikanischen Politik folgen und z.B. morgen den Alkohol verbieten und den Besitz einer Flasche Bier mit zwei Wochen und den Besitz einer Flasche Schnaps mit fünf Monaten Haft bestrafen würden. Die Folge wäre, daß die schwerst abhängigen Alkoholiker, die momentan über das ganze Land verteilt sind, sich an Orten (Städte / Grenznähe) sammeln an denen zB. geschmuggelte oder schwarz produzierte Ware leichter erhältlich ist. Der Handel würde von Schnapsabhängigen übernommen die Ihren Eigenbedarf durch den Verkauf von Schnaps, aber auch von Bier, Wein und Liqueur finanzieren und denen ihre kriminelle Zukunft im Tausch gegen innere Befriedigung egal ist. Aufgrund der Ballungen von Trinkern kommt es zu größten Problemen mit Anwohnern und Bürgern, worauf die Exekutive eine härtere Gangart gegen diese Gruppen einschlagen muß, was einen drastischen Anstieg der Preise nach sich zieht. Es kommt automatisch zu immer mehr Alkoholtoten, da skrupellose Kriminelle Spiritus und Industriealkohol in die verkauften Getränke mischen. Gewinner wären bei diesem Spiel nur ein reger Schwarzmarkt, der unkontrolliert und fern von jeder Besteuerung abläuft und sich im Verlauf der Zeit etabliert, da die Kosten für eine wirksame Kontrolle und Unterbindung nicht zu finanzieren wären. Der Kostenberg im Bereich der medizinischen Versorgung von Süchtigen würde weiter wachsen und die Gefängnisse würden den Kapazitätsansprüchen weiterhin nicht gerecht werden.

Fakt ist, daß die bisherige Drogenpolitik der meisten Länder, hohe Kosten für Strafverfolgung und Vollzug, sowie eine finanzstarke Drogenmafia zur Folge hatte. - Manchmal fragt man sich wirklich ob die politischen Entscheidungen, gegen eine entspanntere Drogenpolitik, nicht auch maßgeblich von den sehr gut verdienenden Personen der Drogenmafia beeinflußt werden, die im Falle einer Legalisierung große Verluste hinnehmen müßten. -
Die Methode zum Schutz der Kinder alle Drogen zu verbieten und deren Konsumenten zu Bestrafen, hat bisher nicht gefruchtet. Vielleicht sollte man den Kindern eine bessere Drogenerziehung, bezüglich der Substanzen mit denen sie täglich Konfrontiert werden, vermitteln. Dies nicht, wie bisher, auf dem Weg: „Das ist alles bäh und macht tot!" - da sich diese Behauptung nach dem ersten Drogenkontakt meist selbst widerlegt -, sondern eher mit einer Haltung wie „Es gibt weiche Drogen die als Genußmittel dienen können und es gibt harte Drogen die Kranken als Schmerzmittel dienen - keines dieser Mittel macht die Welt besser oder hilft bei Problemen und täglicher / regelmäßiger Konsum, egal welcher Substanz, hat immer Folgen!".

1.1 Grundlagen der Arbeit

In der ganzen Arbeit werden zwei Arten von Berechnungen durchgeführt. Einmal die Überschlagrechnung für alle Konsumenten (also gesamt Deutschland) und andererseits eine Berechnung für einen möglichen „Hanf-Center". Hinter dem „Hanf Center" steht folgendes Modell:
Ganz Deutschland besteht aus 15 Bundesländern. Wenn man jeweils etwa drei Bundesländer von einem „Hanf-Center" versorgen würde, hätte man bundesweit 5 zentrale (kontrollierbare) Einrichtungen die die Herstellung, Verarbeitung und den Vertrieb an den Handel (z.B. Apothekenmodell, Coffee Shops, ...) übernehmen könnten.

1.2 Abschätzung der zugrunde liegenden Zahlen und Werte

Wenn im folgenden von Cannabis gesprochen wird, so ist damit Marihuana und Haschisch gemeint. Eine Unterteilung in Pflanzenteile oder Harz-Produkte wird nicht vollzogen, obwohl an dieser Stelle gesagt werden soll, daß für etwa 15g Harz 100g Blütenmaterial verbraucht wird (1,5t Haschisch = 10t Marihuana).

1.2.1 Konsumentenzahl und Bedarf

Die Festlegung der Konsumentenzahlen ist eine reine Abschätzung, da es keine Möglichkeiten einer objektiven Erfassung gibt. Berücksichtigt ist allerdings, daß diverse Institutionen sowie Politiker aller Parteien von 2-8 Millionen regelmäßigen Cannabis-Konsumenten in Deutschland ausgehen.

Ich gehe für diese Arbeit davon aus, daß mindestens 30 Mio. Deutsche einmal in Kontakt mit Cannabis gekommen sind. Vielleicht 15 Mio. davon haben mehrere „Kontakte" gehabt. Von diesen 15 Mio. wiederum gehören ca. 10 Mio. einer Gruppe an, die einen Kontakt pro Jahr und mehr haben. Ein viertel dieser Personen, also ca. 2,5 Mio., pflegt einen monatlichen Cannabis Konsum.
Die Zahl der regelmäßigen Cannabis-Konsumenten die täglich 2g konsumieren, schätze ich auf rund eine Million. Auf diese Zahl wird diese Arbeit aufbauen. Offizielle Stellen werden diese Zahl zwar als zu hoch einschätzen, aber Szene-Kenner gehen von den zwei bis dreifachen Werten aus.

Als Grundlage für die Einschätzung der heute mindesten benötigten Bedarfsmengen, verwende ich nur die Zahl der regelmäßigen Cannabis-Konsumenten und deren Bedarf. Also ergibt sich für Deutschland ein Mindestbedarf von:

1Mio. Konsumenten * 2 Gramm Cannabis = 2 t täglich, bzw. 60 t monatlich oder 720 t pro Jahr.

 

1.2.2 Anbauarten (Indoor / Outdoor)

Die einbringbaren Erträge hängen in erster Linie von der Art des Anbaus und des weiteren von den angebauten Sorten ab. Grundsätzlich kann man die Arten in Außenanbau, Gewächshausanbau und reine Kunstlichtkultur trennen. Jede Art hat ihre Vorteile und Einschränkungen. Des weiteren unterscheidet man die Anbaumedien Erde, Steinwolle und hydrophonisches System, welche auch einen entscheidenden Einfluß auf Wachstum und Ertrag ausüben.

Außenanbau: Je nach regionalen Bedingungen, beschränkt sich der Anbau auf früh blühende Sorten, deren Blüte bis spätestens Anfang / Mitte Oktober abgeschlossen ist. Die besten Ergebnisse werden an Südhängen und in sonnigem feucht / warmen Klima erzielt. Anbau in der Regel nur auf Erde, Bewässerungssysteme sind vorteilhaft. Die möglichen Erträge liegen hier bei 100 - 150 g / m² (1-1,5 t / ha). Hier kann nur eine Ernte pro Jahr eingebracht werden. Das Ergebnis ist stark vom Wetter abhängig. Weniger Pflege der Kulturen nötig. Der Außenanbau benötigt aufgrund der fehlenden Anlagen und Gebäude weniger Startkapital.

Gewächshaus: In Gewächshäusern ist man wesentlich freier in der Sortenwahl, da die Pflanzen den vor den Witterungseinflüssen geschützt sind und die Möglichkeit besteht das Klima zu beeinflussen. Allerdings sollten eher kleinwüchsige Sorten verwendet werden (1,5-2,5 m). Durch Kunstlicht kann fehlendes Licht im Frühjahr und Herbst ausgeglichen werden (auch bei bewölktem Wetter). Gewächshäuser sind auch ideal zur Vorzucht von Jungpflanzen und Ablegern für den Außenanbau geeignet. Das Anbaumedium kann hier frei gewählt werden, Hydro oder Steinwollsysteme haben den Vorzug. Hier sind Erträge von 150- 300 g / m² (1,5-3 t / ha) möglich. Je nach Methode maximal 2-3 Ernten möglich - im Winter konstante Blüteperiode mit Stecklingen / Ablegern unter Kunstlicht möglich. Der Betriebs- / Pflegeaufwand liegt hier schon wesentlich höher. Größere Investitionen in Anlagen und Bauten sind nötig. Es fallen mittelmäßige Fixkosten an.

Kunstlichtanbau: Unter Kunstlicht werden aus Platzgründen kleinwüchsige Sorten bevorzugt (1-1,6 m). Hier können auch sehr exotische bzw. empfindliche Sorten in kontrolliertem Klima kultiviert werden. Diese Form hat den Vorteil Orts und Witterungsunabhängig zu sein. Hier sind mehrstöckige Lagerhallen o.ä. denkbar. Trotz der höheren Investitionskosten ist hier eine hydrophonische Anlage für den Anbau wohl am besten geeignet. Nur hier ist ein durchgehender Ertrag mit gesicherter Qualität möglich. Die Erträge liegen bei 300-600g pro m² (3-6 t / ha). Je nach Anlage sind bis zu 6 Ernten pro Jahr möglich was eine optimale qm-Nutzung ermöglicht. Hier liegen die Investitionen am höchsten da umfangreiche Bauten und Anlagen errichtet werden müssen (Beleuchtungsanlage, Umweltsteuerung). Diese Form hat aufgrund des hohen Energiebedarfs die höchsten Betriebskosten.

 

 

1.2.3 Aktuelle Kostengrundlage

Der Straßen-Preis für Cannabis liegt heute, je nach Qualität, zwischen 8,- und 20,-DM pro Gramm. Wenn man den Bedarf von mindestens 720t zugrunde legt, werden zur Zeit mindestens 5,8 - 14,4 Mrd.DM pro Jahr auf dem deutschen Cannabis Markt umgesetzt.

Ein marokkanischer Bauer erhält maximal 500,- DM für ein Kilogramm Cannabis. Nimmt man dieses als Grundlage, ergibt sich, daß ca. 360 Mio.DM an die Erzeuger fließen (ca. 12,5%). Der Hauptumsatz wird somit bei Schmuggel und Verkauf erzielt (87,5%), und verbleibt wahrscheinlich größtenteils in Europa.

Da der ganze Markt illegal ist, entgehen dem Staat alleine hier Umsatzsteuereinnahmen in Höhe von 1,8 Mrd.DM.

Wenn man nun die Ware Cannabis legalisieren, erzeugen und mit einer Art Tabaksteuer in Höhe von 5,-DM/g belegen würde, wären alleine hier Steuereinnahmen bis zu 3,6 MrdDM möglich (bei den oben genannten Zahlen).

 

2. Wirtschaftliche Aspekte des legalen Cannabis Anbaus

Im folgenden soll ein Modell für eine reale Cannabis Branche in Deutschland entstehen, durch die eine zuverlässige und reibungslose Versorgung der Bundesrepublik mit THC haltigen Erzeugnissen gewährleistet wird.

2.1 Erzeugung

Meiner Meinung nach sollte der Hauptanteil der Cannabis Produkte in Deutschland hergestellt werden, um politischen Differenzen mit angrenzenden Staaten und Abhängigkeiten von potentiellen Erzeugerländern zu vermeiden. Abgesehen davon hätten wir hier auch eine Möglichkeit Agrarprodukte zu erzeugen, die nicht Subventioniert werden müssen um auf unserem Markt bestehen zu können.

Ausgehend von der Mindestbedarfsmenge von 720t Cannabis pro Jahr würde ich empfehlen, etwa 600t Cannabis in Deutschland zu produzieren und 100-200t aus dem Ausland zu Importieren (um Sortenvielfalt und Abwechslung zu gewährleisten).

 

2.1.1 Anbauart

Hier soll geklärt werden auf welche Art die erforderlichen Mengen Cannabis erzeugt werden können. Die Anbaumethoden sind ja oben schon etwas näher vorgestellt worden. In der Praxis werden wahrscheinlich alle drei Anbaumethoden parallel zueinander realisiert werden.

2.1.1.1 Indoor / reine Kunstlichtanlage

Hier sollte etwa die Hälfte der Cannabis Produkte entstehen, da hier ein kontinuierlicher und kontrollierbarer Anbau möglich ist. Denkbar wäre hier, daß weiter oben schon erwähnte Modell der „Hanf-Center". Der Standort sollte möglichst in Regionen liegen wo auch ein Außenanbau möglich ist, da die dortigen Erträge mit in den Hanf-Centern verarbeitet werden können. Diese Anlagen sollten meiner Ansicht nach, von einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft geleitet werden, aber in Kombination mit den anderen Anbauarten, wäre auch ein Genossenschaftliches Modell denkbar. Die „Hanf-Center" sollen so konzipiert sein, daß alle Verarbeitungsschritte von Anbau über Verarbeitung bis zu Vertrieb der Fertigprodukte innerhalb der Anlagen durchgeführt werden können. Mehrstöckige Lagerhallen würden sich hier für den Anbau besonders eignen, um den Raum ideal nutzen zu können. Pro Jahr können hier bis zu 36t auf einem Hektar angebaut werden. Für die Energieversorgung sind eigene Blockheizkraftwerke ratsam, da ein enormer Stromverbrauch für Licht und Klimasteuerung anfällt. Der Energieverbrauch der Lichtanlage sollte allerdings nicht isoliert betrachtet werden, da die für die Beleuchtungsanlage notwendige Energie auch zur Beheizung der Anlage beiträgt und dort wieder zu Einsparungen führt. Die Sicherung dieser Anlagen gestaltet sich wahrscheinlich einfacher als bei den anderen beiden Anbaumethoden da eine kompaktere Fläche geschützt werden muß, die gut nach außen zu sichern ist.

2.1.1.2 Gewächshaus

Im Gewächshausanbau besteht auch die Möglichkeit die Pflanzen unter kontrollierten Bedingungen zu kultivieren, allerdings hat hier die Natur schon eher ein Wörtchen mitzureden da hier nur die Nachtphase durch zusätzliches Licht beeinflußt werden kann. In Frühjahr und Sommer wäre hier nur mit großem Aufwand (Vorhänge) eine künstliche Abdunkelung möglich. In Gewächshausanlagen soll nur Anbau betrieben werden. Zur Verarbeitung usw. sollte die Ernte in geeignete Anlagen (Hanf-Center) gebracht werden, um eine zentrale Kontrollmöglichkeit für Sorten, Qualität und Mengen zu schaffen. Der Betrieb dieser Gewächshäuser kann durch kleine Gesellschaften oder bestehende Familienbetriebe durchgeführt werden, die durch eine staatliche oder unabhängige Stelle überwacht werden. Der Jahresertrag liegt hier etwa bei 6t pro Hektar. Der Energiebedarf ist stark abhängig vom Grad der Technisierung des Gewächshauses. Die Absicherung der Anbaufläche ist umfangreicher da hier größere Flächen überwacht werden müssen.

2.1.1.3 Outdoor / Freilandanbau

Der Außenanbau ist stark von den regionalen Klimaverhältnissen abhängig. Hier empfehlen sich Gebiete mit mildem und überwiegend sonnigem Wetter (Bergstraße / Bodensee). Als Erzeuger kommen hier Landwirte und Weinbauern in frage, die ihre Ackerflächen für EG-Quoten brachliegen lassen, oder welche aufgrund ihrer geringen Größe, die klassischen Feldfrüchte nicht mehr zu Marktpreisen oder in ausreichender Menge produzieren können.

Diese Landwirte könnten organisiert und in einem Verband zusammengeschlossen werden, die ihre Erträge zur Weiterverarbeitung an die Hanf-Center liefern. Allerdings wäre es auch denkbar, zusätzlich kleinere Betriebe, nach Art der Winzergenossenschaften zuzulassen, die in bestimmten Regionen die Verarbeitung und Vermarktung übernehmen.

Da im Freilandanbau nur eine Ernte pro Jahr möglich ist, beschränken sich die Erträge auf etwa 1,5t pro Hektar. Durch Vorziehen von weiblichen Stecklingen ist weniger Kontrolle der Pflanzung nötig und es können bestimmte Ernteerträge gewährleistet werden. Der Energieaufwand beschränkt sich hier auf den Treibstoff für die landwirtschaftliche Maschinen. Zu Problemen kann es, gerade in der Blühphase, bei der Sicherung der Pflanzen kommen, da Felder nur mit erheblichem Aufwand gegen Diebstahl gesichert werden können.

2.1.2 Umsetzung der Anbaufläche

Die Frage ist nun, mit welchen Anteilen die jeweiligen Anbaumethoden am Gesamtertrag beteiligt werden. Ausgehend von 600t Cannabis werde ich folgende Verteilung vornehmen:
Kunstlichtanbau: 300t p.a. (50%)
Gewächshaus: 100t p.a. (16,6%)
Freilandanbau: 200t p.a. (33,3%).

Nun kann die jeweilige Anbaufläche bestimmt werden:

Kunstlicht: 300t / 36t /ha = Anbaufläche 8,3 ha, also mit Wegen ect. 10 ha.
Gewächshaus: 100t / 6t/ha = Anbaufläche 16,6 ha also mit Wegen etwa 18 ha.
Außenanbau: 200t / 1,5t/ha = Anbaufläche 133,3 ha also etwa 140 ha

Die Flächen sollen gleichmäßig auf alle „Hanf-Center" verteilt werden, damit jeder Center etwa 120t Cannabis zu verarbeiten hat. Das würde im einzelnen bedeuten, daß jeder „Hanf-Center" aus etwa 2 ha Kunstlichtanbaufläche bestehen sollte und sich idealer Weise in der Umgebung Gewächshausflächen von 3,6 ha sowie Freilandflächen von etwa 28ha befinden.

Folgende Zahlen sollen die fiktiven Ausmaße eines „Hanf-Centers" verdeutlichen:

2 ha entsprechen 20.000m². Als Firmengelände wird eine Fläche von etwa 75 x75 m benötigt. Davon entfällt eine Fläche von 65x65 m (4225m²) für das Hauptgebäude. Auf dieser Fläche lassen sich Etagen mit einer Anbaufläche von ca. 3500m² realisieren, was bedeutet, daß sechs Stockwerke nur für den Blüteanbau benötigt werden sowie ein weiteres Stockwerk für die Anzucht von Ablegern und Jungpflanzen. Zusätzlich sollte ein Stockwerk (Untergeschoß bzw. Dach) für Kraftwerk und Klimakontrolle und einem Lager (klimatisiert!) vorgesehen werden, sowie ein Stockwerk für Verwaltung und Verarbeitung. Somit wären wir bei einem Kellergeschoß und 8 Stockwerken, was einer Gebäudehöhe von etwa 30 m Höhe entspricht.

2.1.3 Arbeitsplätze in der Herstellung

Hier wird nur grob auf die Arbeitsplätze eingegangen, die in direktem Zusammenhang mit den „Hanf-Centern" stehen. Die Arbeitsplätze der Bereiche Outdoor und Gewächshaus werden nicht berücksichtigt. Sehr wohl aber die bei der Verarbeitung der dort produzierten Pflanzen benötigten Arbeitskräfte.

Die hier im folgenden bestimmten Arbeitsplatzzahlen sind allerdings nur die Spitze des Eisbergs. Bei der Kontrolle (staatlich?), beim Transport sowie bei der Vermarktung, d.h. bei Information, Werbung und Verkauf werden weitere Arbeitsplätze entstehen.

2.1.3.1 Garten

In den Garten Etagen sollte je ein Gärtnermeister mit fünf Gesellen und etwa sieben einfachen Arbeitskräften beschäftigt werden. Diese Gruppen sind jeweils für die Kultivierung ihrer Etage zuständig. Dies wären pro Center 7 Gärtner, 35 Gesellen und 49 Arbeiter bzw. Lehrlinge.

Bundesweit wären so mindestens 35 Gärtner, 175 Gesellen und 245 Arbeiter mit Anbau und Aufzucht beschäftigt.

2.1.3.2 Verarbeitung

Die Verarbeitung besteht hauptsächlich darin, die geernteten Pflanzen zu trocknen und die Cannabis Blüten von dem restlichen Pflanzenmaterial zu trennen. Aus kleinen Blüten und Pflanzenteilen können durch mechanische und chemische Verfahren die restlichen Wirkstoffanteile abgetrennt werden, die zu Harz (Haschisch), Öl oder für medizinische Zwecke weiterverarbeitet werden können. Das restliche Pflanzenmaterial kann im klassischen Sinn zu Fasern und Einstreumaterial weiterverarbeitet werden.

Um zu erfahren wieviel Beschäftigte hier eingestellt werden müssen kommen ich wieder auf die 120t Cannabis zurück, die pro Jahr von jedem Center ausgeliefert werden müssen. Ein Angestellter kann pro Tag maximal 500g Blüten sauber putzen. Ausgehend von 260 Arbeitstagen wären das 130 kg im Jahr, was wiederum bedeutet das mindestens 923 Angestellte nur mit dem putzen von Blütenteilen beschäftigt wären. In allen fünf „Hanf-Centern" wären somit mindestens 4615 Personen beschäftigt. Da es nicht nur die Blüten zu reinigen gibt, gehe ich im Folgenden von mindestens 5500 Arbeitskräften in der Verarbeitung aus.

2.1.3.3 Verwaltung

Unter Verwaltung fasse ich die Geschäftsführung sowie die Abteilungen Qualitätskontrolle, Einkauf, Verkauf, Distribution und Logistik zusammen.

Hauptaufgabe der Geschäftsleitung wird es sein, die eingesetzten Sorten zu bestimmen und einen reibungslosen Betrieb der Center, gerade was das bundesweite Zusammenspiel betrifft, zu gewährleisten. Die anderen Bereiche dürften klar sein.

Ich veranschlage hier pro Center weitere 100 Arbeitsplätze. Bundesweit wären es 500.

2.1.3.4 Versorgung

Das für den Betrieb eines „Hanf-Centers" ein gewisser technischer Stab für Kontrolle, Instandhaltung und Reparaturen vorhanden sein muß, ist selbstverständlich. Die Zahl der hier angestellten Fach und Hilfsarbeiter wird um die 80 liegen (Gesamt: 400).

 

Abschießend kann man zusammenfassen, daß bei diesem Modell mindestens 10.000 Menschen einen festen Arbeitsplatz erhalten würden.

2.2 Vermarktung

In den folgenden Kapiteln geht es im groben um die Vorbedingungen und Kosten, die für die Produktion von Cannabis - nach dem Modell der Hanf Center - erfüllt und aufgebracht werden müssen und des weiteren darum, welche Einnahmen von Erzeuger, Vertreiber und Staat erzielt werden können.

2.2.1 Kosten

Hier werden nur die Kosten der Erzeugung in „Hanf-Centern" berücksichtigt. Bei den Anlagenkosten wird auch kurz auf Gewächshäuser eingegangen.

2.2.1.1 Anlagenkosten

Rohbaukosten: ca. 40 Millionen je Center?

Dimension und Energiebedarf der Beleuchtungsanlage:

6 Stockwerke mit je 3500 m² benötigen 1700 Leuchten à 600 Watt zusätzlich ein Stockwerk Wachstumsklima 750 x 600 W 1300 x 400 Watt HPI. Das ergibt pro HC einen mindest Energiebedarf von 6 x Blüte = 6120 kW/h und Wachstum = 970 kW : Gesamt ca 7100 kW/h.

Die Klimakontrolle sollte pro Stockwerk für 10.000m³ ausgelegt sein.

Ausstattungskosten:

Beleuchtung ca. 4,1 Millionen DM

Klima ca. 800 tDM

mindest Betriebskosten: Stromkosten ca. 7100 kW * 0,17 = 1207,- DM /h

12 Stunden Tag Blüte: 6120 kW * 0,17 DM =1040,40 DM * 12 = 12.484,80 DM
18 Stunden Wachstum 970 kW * 0,17 DM = 164,90 DM *18 = 2968,20 DM

daraus folgen tägliche Mindeststromkosten von ca 15,5 tDM d.h. 465 tDM monatlich.

Bei Verwendung eines Blockheizkraftwerkes konnen diese Kosten jedoch erheblich reduziert werden.

Sonstiges noch einmal ca. 60 tDM.

Also jährlich etwa 6,3 Millionen DM.

2.2.1.2 Lohnkosten

(Überschlag / monatlicher Bruttolohn in Klammern)

Gesamt 40 Spitzenverdiener (15.000,-), 100 Besserverdienende (9.000,-), 2025 Gutverdienende (6500,-) und 4395 Normalverdiener (3500,-).

Monatliche Lohnkosten also mindestens: 30 Millionen DM. (360 Mill. / Jahr)

Davon entfallen ca. 15 % an die Lohnsteuer (4,5 Mill.) und 30 % an die Sozialversicherung (9 Mill.). Hinzu kommt noch der Arbeitgeberanteil von ca. 13,5 Millionen DM.

Umgerechnet auf´s Jahr wären dies also etwa 324 Millionen DM die den Staatskassen an dieser Stelle zufließen würden.

2.2.2 Erträge

2.2.2.1 Erzeugererlöse

600 t Cannabis * 1,5 DM / g = 900 Millionen DM

 

2.2.2.2 Cannabis Steuer

600t Cannabis * 5,- DM / g = 3 Mrd. DM

zusätzlich 120 t Importware * 7,- DM = 840 Mill. DM

Die Mehrwertsteuer würde weitere Einnahmen von 1,3 Milliarden DM einbringen.

2.2.2.3 Zwischenhändler

600 t x 4,- DM = 2,4 Mrd. DM
+ Importware

2.2.2.4 Endverbraucher

zahlt ca. 600 t * 10,5 DM * 1,15 (MwSt) = 7,3 Mrd. DM für deutschen Hanf

+ 120 t Import * 14,- DM * 1,15 (MwSt) = 1,9 Mrd. DM

2.3 Volkswirtschaftlicher Nutzen

Wenn man die Zahlen betrachtet die wahrscheinlich zur Zeit auf dem Schwarzmarkt umgesetzt werden, dann liegen zumindenst die wirtschaftlichen Vorteile einer Hanffreigabe auf der Hand.

Hierzu eine Visualisierung der momentanen Umsatzverteilung. Die Gewinne aus diesem Geschäft werden höchstwahrscheinlich wieder in kriminelle Aktivitäten investiert. Es kann davon ausgegangen werden, daß sich in einigen Erzeugerländern terroristische Organisationen vom Drogenhandel finanzieren.

Bei einer Umstellung nach dem oben aufgezeigten Modell könnte die Umsatzverteilung folgendermaßen aussehen:

 

2.3.1 Entlastung der Strafverfolgung

Wenn Hanf legalisiert wird kommt es zu einer Entlastung im Strafvollzug und bei der Polizei. Zwar wird es auch weiterhin Straftaten im Zusammenhang mit Drogen geben, jedoch wäre die Gruppe der Hanfkonsumenten ausgegrenzt. Da im beschriebenen Modell nur versteuerte und gekennzeichnete Ware von lizensierten Händlern verkauft und gehandelt werden darf, fällt evetuell illegal eingeführte Ware eher auf und kann besser verfolgt werden.

Zur Eingrenzung der strafreien Besitzmengen könnten folgende Richtwerte für gelten:

 

Privatperson: Besitz von 100g Haschisch bzw. 10 Pflanzen straffrei, ab dieser Menge, für nachgewiesenen Handel oder Schmuggel könnten empfindliche Geldstrafen und Sozialstunden eingeführt werden, Großmengen und Großhandel führen zu Freiheitsstrafen.

 

Kleiner Einzelhändler: Besitz bis zu 3 kg sowie Jungpflanzenzucht bis 10 m² frei, Haftstrafen ab der vierfachen Menge oder beim Verkauf von illegal eingeführtem Hanf.

 

Produktion: nur mit Sondergenehmigung im Genossenschaftsverbund.

 

2.3.2 Trennung der Märkte

Durch die Trennung der Märkte könnte gewährleistet werden, daß Hanf seinen Ruf als Einstiegsdroge verliert. Diese Fabel steht einem sinnvollen Umgang mit Drogen eher im Wege , da mit der Aussage wieder das klassische Bild vermittelt wird, daß die Droge die Ursache für den Konsum ist.

2.3.3 Auswirkungen auf das Individuum

 

3. Ende

 

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